Wie kann man eine Geld-Forderung mit Hilfe eines Inkasso-Büros einfordern?
Es ist immer dasselbe, man verleiht Geld an Personen die man augenscheinlich gut kennt oder bekommt für eine erbrachte Leistung z. B. in der Handwerkssparte keinen Lohn für die erbrachte Leistung. Im Vorwege wird eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen, die aber leider vielfach nicht eingehalten wird. Häufig reden sich die Kunden mit einem Mangel am Handwerk raus, oder bei den vermeintlichen Freunden ist gerade der Notstand ausgebrochen, der 500 er Mercedes läuft aber noch.
Bei einem kleinen Handwerksbetrieb gestaltet sich die Situation etwas komplizierter. Es besteht zwar auch hier die Möglichkeit nach drei Mahnungen(oder ohne Mahnung) ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen, nur zahlt der Kunde auch dann nicht und gibt als Grund Mängel an. Der kleine Handwerksbetrieb kann aber in seinen dortigen Bauausführungen keine Mängel erkennen. In diesem Fall führt der Weg nur noch in die Anwaltskanzlei, damit der Anwalt Inkasso Forderungen eintreiben kann, die noch nicht beglichen sind. Auch in diesem Fall gibt es viele hartnäckige Kunden, die trotz allen des folgenden Mahnbefehls nach vorrangegangenen Mahnungen immer noch nicht bereit sind Ihre Außenstände zu begleichen.
Wird dem Mahnbescheid widersprochen kommt es unweigerlich zu einem Gerichtsverfahren. Vor Gericht wird nun die Sachlage erörtert. Bekommt der kleine Handwerksbetrieb recht, wird der säumige Zahler zur Zahlung verpflichtet. Folgt daraufhin immer noch keine Zahlung, dauert es nicht lange bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und versucht die offene Rechnung einzutreiben. Rührt sich der hartnäckige Kunde immer noch nicht, kommt es zu einem Haftbefehl. Dann gibt es nur noch drei Möglichkeiten, entweder er sitzt seine zur Zahlung verordnete Strafe ab, zahlt die säumige Summe oder er gibt eine eidesstattliche Versicherung ab, dass er über keine Sachlagen und Geldbeträge verfügt. Vorher sucht der Gerichtvollzieher in der Wohnung des Schuldners noch nach verwertbaren Gegenständen. Vielfach verlaufen sie ins Leere. Gibt der Schuldner dem Offenbarungseid statt, ist bei ihm offiziell nichts zu holen. Da nun aber der vollstreckbare Titel vorliegt, ist es zumindest ein Versuch wert, ein Inkasso-Büro einzuschalten. Es gilt zwar generell: Wer sich den Aufwand der Mahnungen ersparen will kann ab dem Zeitpunkt der der ausbleibenden Rechnung ein Inkasso-Büro beauftragen. Die Firmen-Psychologie einige dieser Inkasso-Büros ist zum Teil sehr fragwürdig, aber mitunter auch ganz erfolgreich, da sie es mit der Gesetzgebung nicht immer so genau nehmen. Ein Sprichwort sagt treffend: „Die Mittel heiligen den Zweck“. So ein Bild mit Schwarz gekleideten Typen vor der Haustür lässt nicht gerade vermuten, dass in dem Haus „Friede – Freude – Eierkuchen herrscht“. Natürlich gibt es Menschen die unverschuldet in Not geraten sind, aber auch viele mit eigenen Häusern und dicken Autos, die sich vor der Zahlung drücken wollen.
Der Weg zu einem Inkasso-Büro
Hier gibt es große Unterschiede zwischen herkömmlichen Anwälten wie z.B. einem Verkehrsrecht Anwalt Berlin und einem Inkasso-Büro in Berlin. Will der Anwalt Forderungen eintreiben, muss der Mandant mit einem gewissen Betrag in Vorlage treten. Erst wenn der Schuldner verliert und die Kosten tragen muss, bekommt der Mandant sein Geld zurück. Wurde das Geld an eine bekannte Person verliehen, mit einem unterschriebenen Schuldschein, kann der Verleiher sofort ein Inkasso-Büro einschalten, damit diese den offenen Betrag eintreiben kann, nach Fälligkeit der offenen Summe, ohne Mahnung. Selbst wenn auch dieser Weg fruchtlos verläuft, ist noch nicht alles verloren. Nach ein paar Jahren versuchen die hartnäckigen Inkasso-Büros erneut die Summe einzufordern. Viele säumige Zahler haben sich in dieser Zeit finanziell wieder erholt.